Die Auswahl der Begünstigten

Das Stipendienprogramm des SSI Schweiz soll den Begünstigten – jungen Migranten in der Schweiz oder jungen Menschen in den Entwicklungsländern – das Leben erleichtern und ihnen dadurch erlauben, ein Studium oder eine berufliche Ausbildung abzuschliessen.

In diesem Kontext intervenieren wir auf mehreren Ebenen: Wir beteiligen uns an den Studienkosten, an der Finanzierung von Unterkunft und Ernährung, aber auch von gesellschaftlichen und kulturellen Aktivitäten, usw.

Folgende Etappen und Kriterien regeln die Gewährung der Stipendien:

  1. Einreichen eines Stipendienantrags an den SSI durch den Jugendlichen selber, durch einen Partner des SSI oder die zuständige Dienststelle
  2. Abklärung der Situation des Jugendlichen und seines Umfeldes, Anhörung des jungen Menschen bezüglich seiner Anliegen und Bedürfnisse, Erstellung einer Kompetenzbilanz im Hinblick auf die geplante Ausbildung. Anfragen aus dem Ausland werden von den Partnern des SSI vor Ort abgeklärt.
  3. Definition eines Ausbildungs- und Finanzierungsplans zusammen mit dem Jugendlichen
  4. Evaluation der Chancen auf eine offizielle finanzielle Unterstützung (offizielles Stipendium)
  5. Suche nach einer (Teil-)Finanzierung für die Ausbildung
  6. Vorschlag einer Referenzperson (Mentor) durch den Jugendlichen. Diese Vertrauensperson verpflichtet sich, den jungen Menschen zu begleiten und für einen reibungslosen Ablauf der Ausbildung zu sorgen
  7. Definition einer Gegenleistung zusammen mit dem jungen Begünstigten
  8. Evaluation der Situationsentwicklung durch die Referenzperson, im Gespräch mit den diversen Kontaktpersonen und Dienststellen
  9. Regelmässige Berichterstattung an die Spender bezüglich Situation und Entwicklung des Stipendiaten

Kehrt der Begünstigte nach der Ausbildung in sein Herkunftsland zurück, wird das Stipendium als Investition in seine Zukunft verstanden. Bleibt er jedoch in der Schweiz, verpflichtet er sich, den Betrag in Raten zurückzuzahlen.