Die UN-Kinderrechtskonvention.

Jedes Kind hat das Recht, zur Schule zu gehen und zu lernen, was für die Entfaltung seiner Fähigkeiten wichtig ist. Wir orientieren uns bei der Unterstützung von Jugendlichen an der UNO Konvention über die Rechte des Kindes von 1989, die 1997 von der Schweiz ratifiziert wurde.

Die UN-Kinderrechtskonvention spricht jedem Kind das Recht auf Leben, Bildung und Schutz vor Gewalt zu – aber auch das Recht, gehört zu werden. Die Kinderrechte gelten für jedes Kind auf der Welt, unabhängig von Geschlecht oder Herkunft.

Die vier elementaren Grundsätze der Konvention sind:

  • Nichtdiskriminierung (Artikel 2): Der Staat ist verpflichtet, die Kinder vor jeglicher Form der Diskriminierung zu schützen und positive Massnahmen einzuführen, um die Achtung ihrer Rechte zu fördern;
  • Vorrang des Kindeswohls (Artikel 3): Bei allen Massnahmen, bei welchen Kinder direkt betroffen sind, ist das Wohl dieser Kinder vorrangig zu berücksichtigen;
  • Recht auf Leben und Entwicklung (Artikel 6): Kinder müssen sich entwickeln können; Kinder sind verletzlich, sie brauchen besonderen Schutz und Unterstützung;
  • Mitsprache (Artikel 12): Mädchen und Jungen haben das Recht auf Mitsprache bei Entscheidungen, die sie selbst betreffen.

Die Kinderrechtskonvention im Wortlaut.